Steueroffice Götzenberger
Ihre Spezialkanzlei für die steueroptimale Übertragung von Betriebsvermögen und Privatvermögen, Besteuerung und Steuerpflicht von  Transaktionen mit Kryptowährungen, Immobilienübertragungen und Immobilienbesteuerung, Vermögensnachfolgeplanung und internationales Steuerrecht

Betriebsvermögen jetzt noch vor dem BVerfG-Urteil steuerbegünstigt übertragen 

Unternehmerinnen und Unternehmer sollten das anhängige Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht betreffend einer Verfassungsbeschwerde zur Frage, ob das Erbschaftsteuergesetz wegen der übermäßigen Begünstigung von Betriebsvermögen gegenüber Privatvermögen verfassungswidrig ist (Az. 1 BvR 804/22) im Auge behalten.  Eine Entscheidung des Gerichts ist zeitnah zu erwarten. Es stellt sich daher die Frage, wie lange Betriebsvermögen noch steuerbegünstigt übertragen werden kann und wie lange insbesondere Großunternehmen mit Vermögen von mehr als 26 Millionen Euro von dem gegenwärtigen Abschmelzmodell und dem Erlassmodell profitieren könne


Lassen Sie sich daher frühzeitig ein Unternehmenskonzept ausarbeiten 


Mein Service für Sie:

  • Beratung in erbschaft- und schenkungsteuerlichen Fragen zu Unternehmensübertragungen