Unernehmensübertragung sollten zeitnah erfolgen. Dies gilt besonders wegen des anhängigen Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht betreffend einer Verfassungsbeschwerde zur Frage, ob das Erbschaftsteuergesetz wegen der übermäßigen Begünstigung von Betriebsvermögen gegenüber Privatvermögen verfassungswidrig ist (Az. 1 BvR 804/22). Eine Entscheidung des Gerichts ist zeitnah zu erwarten. Wie lange dann die Steuervergünstigungen noch gelten, ist ungewiss
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Verwantwortlich für diese Informationsseiten zeichnet: Dipl-Betriebswirt (FH) Anton-Rudolf Götzenberger Steuerberater* MBA International Taxation, Universität Freiburg i.Br.
* Die gesetzliche Berufsbezeichnung "Steuerberater" wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
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