Steueroffice Götzenberger
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04.09.2025

Unternehmensvermögen jetzt übertragen!

Unernehmensübertragung sollten zeitnah erfolgen. Dies gilt besonders wegen des anhängigen Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht betreffend einer Verfassungsbeschwerde zur Frage, ob das Erbschaftsteuergesetz wegen der übermäßigen Begünstigung von Betriebsvermögen gegenüber Privatvermögen verfassungswidrig ist (Az. 1 BvR 804/22). Eine Entscheidung des Gerichts ist zeitnah zu erwarten. Wie lange dann die Steuervergünstigungen noch gelten, ist ungewiss



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